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Förderung von PV-Anlagen zur Netzeinspeisung

Entsprechend dem „Erneuerbare Energien Gesetz“ EEG wird Strom aus Solarenergie über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem gesetzlich festgelegten Preis vergütet. Der eigenerzeugte Solarstrom wird in der Regel zunächst selbst verbraucht. Überschüssiger Strom wird entweder in einer Batterie gespeichert oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die vom Netz bezogene und die ins Netz eingespeiste Energie werden dabei getrennt voneinander – über zwei Zähler – registriert und abgerechnet.


Funktionsprinzip Netzeinspeisung



Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Photovoltaikanlagen zu festgeschriebenen Mindestpreisen abzunehmen. Die Vergütung richtet sich nach dem Monat der Inbetriebnahme. Sie wird für das Jahr der Installation und weitere zwanzig Jahre gezahlt und ist für diesen Zeitraum festgeschrieben. Je nach Art und Größe der Anlage gelten unterschiedliche Vergütungssätze.

Die aktuellen Vergütungssätze erhalten Sie hier



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